Die Friedhofskultur in Deutschland befindet sich in einem großen Umbruch. Leben und Sterben am gleichen Ort und das über viele Generationen sind heute die große Ausnahme. Feuerbestattungen und Grabpflege durch den Friedhofsträger sind die zeitgemäßen Angebote, um Angehörige nach dem Tod der Verstorbenen in einer immer mobileren Welt zu entlasten. Das gilt auch für unseren evangelischen Friedhof in Wanheim. Unverändert jedoch bleibt der große Wunsch der Angehörigen, Ihren Verstorbenen in Frieden und Würde nahe sein zu können. Dazu ist unser kleiner, einem Park ähnlicher Friedhof in Wanheim ein idealer Ort. Alles ist nahe beieinander, freundlich und im Grünen.
Wichtig ist auch das: Der evangelische Friedhof dient der Bestattung von Angehörigen aller christlicher Kirchen und steht unter bestimmten Umständen auch für die Bestattung aller Menschen offen. Wenden Sie sich hierzu an den Pfarrer der Gemeinde.
Weitergehende Informationen zur Bestattung auf evangelischen Friedhöfen in Duisburg finden Sie auf der Webseite der Gemeinschaft Evangelischer Friedhöfe im Kirchenkreis Duisburg:
https://www.friedhoefe-duisburg.de
Am Buß-und Bettag des Jahres 1863 wurde der evangelische Friedhof an der Steinbrinkstraße seiner Bestimmung übergeben. Seitdem wurden alle Anlagen des Friedhofes beständig modernisiert. Der Friedhof bietet heute vielfältige Möglichkeiten für Erd- und Feuerbestattungen sowie Angebote, die die Angehörigen von der Grabpflege befreien. Alle Grabanlagen sollen dazu beitragen, die Würde des Friedhofs zu wahren. Wichtig ist, dass die Friedhofskapelle und alle Grabanlagen auf sehr kurzen Wegen leicht zu erreichen sind. Zahlreiche Sitzbänke sind eingerichtet. Hier kann man verweilen, in Ruhe seiner Angehörigen gedenken und dabei einen inneren Frieden finden. Dafür sorgt auch die Umgebung des Friedhofs. Er schmiegt sich organisch an die Heinrich-Hildebrand-Höhe an, auf der die imposante Landmarke Tiger und Turtle errichtet wurde.
Bestattung und Trauerfeier
Wenn Sie in einem Trauerfall eine Bestattung auf unserem Friedhof erwägen oder wünschen, so wenden Sie sich bitte an Verwaltungsamt der evangelischen Kirche Duisburg oder den Pfarrer der Gemeinde
(siehe „Adresse, Öffnungszeiten und Kontakt“).
Bitte teilen Sie ihren Bestattungswunsch auch dem von ihnen gewählten Beerdigungsinstitut mit.
Bitte teilen Sie ihren Bestattungswunsch auch dem von ihnen gewählten Beerdigungsinstitut mit.
Die Trauerfeier findet in der Regel in einer hellen, freundlichen Kapelle auf dem Friedhof statt.
Sie bietet Sitzplätze für ca. 60 Personen. Eine kirchliche Trauerfeier ist auch in der 10-Gehminuten entfernten Kirche Wanheim möglich. Das Kaffeetrinken nach der Trauerfeier kann gegen eine Nutzungsgebühr von 100 € an bestimmten Tagen auch im evangelischen Gemeindehaus Am Knevelshof organisiert werden.
Evangelischer Friedhof Wanheim
Steinbrinkstraße 22
47249 Duisburg
Öffnungszeiten:
Sommer: 8-21 Uhr
Winter: 8-17 Uhr
Grabformen und Gebühren
Der evangelischen Gemeinde liegt sehr daran, den Friedhof als eine ansprechende Grünfläche zu erhalten. Sie soll der Trauer einen Raum geben und durch Ruhe und abwechslungsreiche Bepflanzung den Angehörigen Trost spenden.
Anonyme Bestattung und kirchliche Bestattung Ausgetretener
Auf dem evangelischen Friedhof gibt es keine anonyme Bestattung. Denn anonym heißt: Ohne Namen. Christen vertrauen aber darauf, dass Gott in der Taufe jeden einzelnen Menschen bei seinem Namen ruft. Diese Botschaft gilt im Leben und im Sterben und über den Tod hinaus. Deshalb soll der Name des verstorbenen Menschen auf dem Friedhof erkennbar bleiben.
Grundsätzlich ist die Bestattung aller Menschen auf dem Wanheimer Friedhof möglich, jedoch die Ordnungen des Friedhofs einzuhalten sind. So gibt es keine Ewigkeitsgräber, sondern eine Mindestruhezeit von 20 Jahren, die auf Antrag verlängert werden kann.
Die Kirchenordnung setzt für die kirchliche Begleitung einer Bestattung „grundsätzlich voraus, dass die Verstorbenen einer christlichen Kirche angehört haben“. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass Angehörige sich eine Begleitung durch den Pfarrer wünschen, auch wenn die Verstorbenen nicht Mitglied der Kirche waren. Eine Ausnahme ist nur möglich „wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt“ ist. Die kirchliche Beisetzung Ausgetretener kann daher nur in einem gut begründeten Ausnahmefall erfolgen. Im Allgemeinen gilt, dass jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, auch auf eine kirchliche Bestattung verzichten möchte.
| Feuerbestattungen | |
| Bestattungskosten für die Urnenbeisetzung | 426 € |
| Nutzungsgebühr Für die Nutzung der Grabfläche und ggf. der Grabpflege für einen Zeitraum von 20 Jahren werden folgende Gebühren erhoben: |
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| Urnenwahlgrab Das Urnenwahlgrab dient zur Erdbestattung von bis zu zwei Urnen. Die Lage wird von den Nutzern in Abstimmung der Friedhofsverwaltung ausgewählt. |
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| bei Gestaltung und Pflege durch die Nutzer | 960 € |
| Pflege durch den Friedhof | 1.313 € |
| Urnen Rasenreihengrab wird als Rasenfläche angelegt und dient einer einzelnen Urne. Die Rasenfläche wird von der Friedhofsverwaltung gepflegt. |
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| Erwerbskosten und Rasenpflege | 1.567 € |
| Der Ort wird mit einheitlicher und kostenpflichtiger Steinplatte markiert | 417 € |
| Urnen Gemeinschaftsgrab | |
| Das Gemeinschaftsgrab wird um einen Grabmahl für ca. 10 Urnen eingerichtet. Es wird vom Diakoniewerk gestaltet und gepflegt. | |
| Erwerbskosten, Gestaltung und Pflege für 20 Jahre: | 1.567 € |
| Sarg Bestattungen | |
| Bestattungskosten für die Sarg Bestattung betragen | 1.023 € |
| bis zum 5. Lebensjahr | 682 € |
| Nutzungsgebühr Für die Nutzung der Grabfläche und ggf. der Grabpflege für einen Zeitraum von 20 Jahren werden folgende Gebühren erhoben: |
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| Wahlgrabstelle wird von den Nutzern in Abstimmung der Friedhofsverwaltung ausgewählt, je Grabstelle bei Pflege durch den Nutzer |
1.674 € |
| je Grabstelle bei Pflege durch die Friedhofsträgerin | 2.572 € |
| Reihengrabstelle bei Pflege durch den Nutzer |
1.262 € |
| für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr und Pflege durch den Nutzer | 745 € |
| bei Pflege durch die Friedhofsträgerin | 2.225 € |
| Weitere Gebühren können anfallen. Die Höhe der Gebühren kann der Gebührensatzung entnommen werden. | |
