Ev. Friedhof Wanheim

Bild: Reinsch
Bild: Reinsch

Die Friedhofskultur in Deutschland befindet sich in einem  großen Umbruch. Leben und Sterben am gleichen Ort  und das über viele Generationen sind heute die große  Ausnahme. Feuerbestattungen und Grabpflege durch  den Friedhofsträger sind die zeitgemäßen Angebote, um Angehörige nach dem Tod der Verstorbenen in einer  immer mobileren Welt zu entlasten. Das gilt auch für  unseren evangelischen Friedhof in Wanheim.  Unverändert jedoch bleibt der große Wunsch der  Angehörigen, Ihren Verstorbenen in Frieden und Würde  nahe sein zu können. Dazu ist unser kleiner, einem Park  ähnlicher Friedhof in Wanheim ein idealer Ort. Alles ist  nahe beieinander, freundlich und im Grünen.
Wichtig ist auch das: Der evangelische Friedhof dient der  Bestattung von Angehörigen aller christlicher Kirchen  und steht unter bestimmten Umständen auch für die  Bestattung aller Menschen offen. Wenden Sie sich hierzu  an den Pfarrer der Gemeinde.
Weitergehende Informationen zur Bestattung auf evangelischen Friedhöfen in Duisburg finden Sie auf der  Webseite der Gemeinschaft Evangelischer Friedhöfe im  Kirchenkreis Duisburg:

 https://www.friedhoefe-duisburg.de

Am Buß-und Bettag des Jahres 1863 wurde der evangelische Friedhof an der Steinbrinkstraße seiner Bestimmung übergeben. Seitdem wurden alle Anlagen des Friedhofes beständig modernisiert. Der Friedhof bietet heute vielfältige Möglichkeiten für Erd- und Feuerbestattungen sowie Angebote, die die Angehörigen von der Grabpflege befreien. Alle Grabanlagen sollen dazu beitragen, die Würde des Friedhofs zu wahren. Wichtig ist, dass die Friedhofskapelle und alle Grabanlagen auf sehr kurzen Wegen leicht zu erreichen sind. Zahlreiche Sitzbänke sind eingerichtet. Hier kann man verweilen, in Ruhe seiner Angehörigen gedenken und dabei einen inneren Frieden finden. Dafür sorgt auch die Umgebung des Friedhofs. Er schmiegt sich organisch an die Heinrich-Hildebrand-Höhe an, auf der die imposante Landmarke Tiger und Turtle errichtet wurde.

Bestattung und Trauerfeier

Wenn Sie in einem Trauerfall eine Bestattung auf unserem Friedhof erwägen oder wünschen, so wenden Sie sich bitte an Verwaltungsamt der evangelischen Kirche Duisburg oder den Pfarrer der Gemeinde
(siehe „Adresse, Öffnungszeiten und Kontakt“).
Bitte teilen Sie ihren Bestattungswunsch auch dem von ihnen gewählten Beerdigungsinstitut mit.

Bitte teilen Sie ihren Bestattungswunsch auch dem von ihnen gewählten Beerdigungsinstitut mit.

Die Trauerfeier findet in der Regel in einer hellen, freundlichen Kapelle auf dem Friedhof statt.
Sie bietet Sitzplätze für ca. 60 Personen. Eine kirchliche Trauerfeier ist auch in der 10-Gehminuten entfernten Kirche Wanheim möglich. Das Kaffeetrinken nach der Trauerfeier kann gegen eine Nutzungsgebühr von 100 € an bestimmten Tagen auch im evangelischen Gemeindehaus Am Knevelshof organisiert werden.

Evangelischer Friedhof Wanheim
Steinbrinkstraße 22
47249 Duisburg

Öffnungszeiten:
Sommer: 8-21 Uhr
Winter: 8-17 Uhr

Grabformen und Gebühren

Der evangelischen Gemeinde liegt sehr daran, den Friedhof als eine ansprechende Grünfläche zu erhalten. Sie soll der Trauer einen Raum geben und durch Ruhe und abwechslungsreiche Bepflanzung den Angehörigen Trost spenden.

Anonyme Bestattung und kirchliche Bestattung Ausgetretener

Auf dem evangelischen Friedhof gibt es keine anonyme Bestattung. Denn anonym heißt: Ohne Namen. Christen vertrauen aber darauf, dass Gott in der Taufe jeden einzelnen Menschen bei seinem Namen ruft. Diese Botschaft gilt im Leben und im Sterben und über den Tod hinaus. Deshalb soll der Name des verstorbenen Menschen auf dem Friedhof erkennbar bleiben.
Grundsätzlich ist die Bestattung aller Menschen auf dem Wanheimer Friedhof möglich, jedoch die Ordnungen des Friedhofs einzuhalten sind. So gibt es keine Ewigkeitsgräber, sondern eine Mindestruhezeit von 20 Jahren, die auf Antrag verlängert werden kann.
Die Kirchenordnung setzt für die kirchliche Begleitung einer Bestattung „grundsätzlich voraus, dass die Verstorbenen einer christlichen Kirche angehört haben“. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass Angehörige sich eine Begleitung durch den Pfarrer wünschen, auch wenn die Verstorbenen nicht Mitglied der Kirche waren. Eine Ausnahme ist nur möglich „wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt“ ist. Die kirchliche Beisetzung Ausgetretener kann daher nur in einem gut begründeten Ausnahmefall erfolgen. Im Allgemeinen gilt, dass jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, auch auf eine kirchliche Bestattung verzichten möchte.

Feuerbestattungen  
   
Bestattungskosten für die Urnenbeisetzung 426 €
   
Nutzungsgebühr
Für die Nutzung der Grabfläche und ggf. der Grabpflege für einen Zeitraum von 20 Jahren werden folgende Gebühren erhoben:
 
   
Urnenwahlgrab
Das Urnenwahlgrab dient zur Erdbestattung von bis zu zwei Urnen. Die Lage wird von den Nutzern in Abstimmung der Friedhofsverwaltung ausgewählt.
 
bei Gestaltung und Pflege durch die Nutzer 960 €
Pflege durch den Friedhof 1.313 €
   
Urnen Rasenreihengrab
wird als Rasenfläche angelegt und dient einer einzelnen Urne. Die Rasenfläche wird von der Friedhofsverwaltung gepflegt.
 
Erwerbskosten und Rasenpflege 1.567 €
Der Ort wird mit einheitlicher und kostenpflichtiger Steinplatte markiert 417 €
   
Urnen Gemeinschaftsgrab  
Das Gemeinschaftsgrab wird um einen Grabmahl für ca. 10 Urnen eingerichtet. Es wird vom Diakoniewerk gestaltet und gepflegt.  
Erwerbskosten, Gestaltung und Pflege für 20 Jahre: 1.567 €
   
Sarg Bestattungen  
   
Bestattungskosten für die Sarg Bestattung betragen 1.023 €
      bis zum 5. Lebensjahr 682 €
   
Nutzungsgebühr
Für die Nutzung der Grabfläche und ggf. der Grabpflege für einen Zeitraum von 20 Jahren werden folgende Gebühren erhoben:
 
   
Wahlgrabstelle
wird von den Nutzern in Abstimmung der Friedhofsverwaltung ausgewählt, je Grabstelle bei Pflege durch den Nutzer
1.674 €
   
je Grabstelle bei Pflege durch die Friedhofsträgerin 2.572 €
   
Reihengrabstelle
bei Pflege durch den Nutzer
1.262 €
      für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr und Pflege durch den Nutzer 745 €
bei Pflege durch die Friedhofsträgerin 2.225 €
   
Weitere Gebühren können anfallen. Die Höhe der Gebühren kann der Gebührensatzung entnommen werden.